Die Mühlenstadt Wegberg hat zum 1. Oktober 2025 folgende Stelle als Elternzeitvertretung neu zu besetzen:
Sachbearbeitung Straßenverkehrsrecht, Leitungsfunktion ordnungsbehördliche Aufgaben (w/m/d)
Wesentliche Stelleninhalte:
Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten:
- Erlass von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen gemäß § 46 StVO
- Beschaffung nach der Vergabeordnung
- Überwachung der erlassenen Verwaltungsakte zur Straßenverkehrsbeschilderung und -markierung sowie deren Unterhaltung
- Erteilung von Erlaubnissen gemäß §§ 29, 30 StVO für alle öffentlichen Verkehrsflächen
- Entscheidung über die Einrichtung besonderer Zonen (Fußgänger, Geschwindigkeit, Parken, spezielle Verkehrsregelungen, Verkehrsberuhigungen etc.).
- Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen und Mitwirkung bei der Verkehrserziehung und Unfallverhütung
Ordnungsbehördliche Aufgaben mit Leitungsfunktion:
- Koordination des kommunalen Ordnungsdienstes und der Rufbereitschaft mit Leitungsfunktion
Anforderungsprofil:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachwirt/in (Verwaltungslehrgang II)
- Erfahrung und Kenntnisse im Bereich des Straßenverkehrsrechts
- Einfühlungsvermögen, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit, Zuverlässigkeit, Genauigkeit und bürgerorientiertes Auftreten, strukturierte, zuverlässige, selbstständige und flexible Arbeitsweise im Team
- Kommunikations- und Teamfähigkeit, hohes Maß an Belastbarkeit
- Teilnahme an der regelmäßigen Rufbereitschaft der Ordnungsbehörde wünschenswert
- Bereitschaft den eigenen PKW für Dienstfahrten einzusetzen
Wir bieten Ihnen:
- Arbeit in einem motivierten Team
- Wertschätzung
- Flexible Arbeitszeiten
- Möglichkeit der alternierenden Telearbeit
- Betriebliche Altersvorsorge
- Jahressonderzahlung
- Leistungsorientierte Bezahlung
- Vermögenswirksame Leistungen
- Fortbildungsmöglichkeiten
Allgemeine Hinweise:
Die Stelle ist auf der Grundlage des § 14 Absatz 1 Nummer 3 TzBfG durch sachlichen Grund zunächst für 2 Jahre befristet. Der Stellenumfang beträgt 39 Wochenstunden ausschließlich der Pausen; eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Vergütung erfolgt nach Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst nach Entgeltgruppe EG 10 TVöD.
Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gerne die Leiterin des Fachbereiches Bürgerservice und Sicherheit, Frau Sonja Krämer unter der Tel. 02434/83-321.