Die Mühlenstadt Wegberg hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stellen neu zu besetzen:
Sozialpädagogische Fachkräfte oder Ergänzungskräfte
(w/m/d)
für die städtische Kindertagesstätte Merbeck
Wesentliche Stelleninhalte:
- Gruppenübergreifende Tätigkeit
- Realisierung von pädagogischen Angeboten
- Kooperative Zusammenarbeit mit den Kindern, Kolleginnen/Kollegen, Eltern und dem Träger der Einrichtung
- Planung, Durchführung und Reflexion der pädagogischen Arbeit
Anforderungsprofil:
- Abgeschlossene Ausbildung zur/zum sozialpädagogischen Fachkraft gemäß § 4 der Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel PersVO oder zur Ergänzungskraft gemäß § 6 PersVO
- Gutes Fachwissen und Fähigkeit zur Umsetzung des Fachwissens in der pädagogischen Arbeit mit Kindern
- Teamfähigkeit sowie ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Flexibilität
- Fähigkeit zum Erkennen von Problemsituationen und angemessenes Reagieren
- Initiative, Kreativität und Engagement in der pädagogischen Arbeit
- Bereitschaft zur überwiegenden Arbeit im Freien
Wir bieten Ihnen:
- Flexible Arbeitszeiten
- Betriebliche Altersvorsorge
- Jahressonderzahlung
- Leistungsorientierte Bezahlung
- Vermögenswirksame Leistungen
- Fortbildungsmöglichkeiten
Das ist uns wichtig:
Die Stadt Wegberg fördert die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und begrüßt deshalb Bewerbungen von allen Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerbungen von Schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerbern sind ausdrücklich erwünscht. Im Auswahlverfahren werden die hierzu geltenden Bestimmungen (u.a. SGB IX) berücksichtigt.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, soweit in der Person der oder des Mitbewerbenden liegende Gründe nicht überwiegen. Auf die Möglichkeit zur Besetzung der Stellen in Teilzeit wird gemäß § 8 Absatz 6 Landesgleichstellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen.
Allgemeine Hinweise:
Es handelt sich um zwei Stellen in einem Umfang von insgesamt 62 Wochenstunden.
Die Stellen sind auf der Grundlage des § 14 Absatz 2 TzBfG bis zunächst 31. Juli 2026 sachgrundlos befristet. Eine Entfristung wird in Aussicht gestellt.
Eine Vergütung erfolgt abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und den Einsatzbereichen nach dem TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst.
Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gerne der stellvertretende Fachbereichsleiter des Fachbereiches Bildung und Soziales, Herr Zybell, unter der Tel. 02434/83 502.